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GLOSSAR
Migration, Integration in Deutschland, Migranten und Migrationshintergrund
Abschiebung
bezeichnet die zwangsweise (und ggf. mit Zwangsmitteln) durchgesetzte Aus-
Asyl
Unter der Bezeichnung Asyl versteht man einen Zufluchtsort, von dem man nicht gewaltsam weggeholt wird. Das Grundgesetz gewährt politischen Flüchtlingen Asyl (Art. 16 a GG), wenn eine Prüfung ergibt, dass der Asylsuchende politisch verfolgt wird und deshalb seine Heimat verlassen musste.
Asyl-
bewerber
Asylbewerber sind Menschen, die in einem fremden Land -
Deutsche
Staatsbürger-
schaft
Staatsbürgerschaft und Staatsangehörigkeit werden in Deutschland synonym verwendet. Die deutsche Staatsangehörigkeit wird durch Geburt erworben. Wenn also ein Elternteil deutsch ist, wird das Kind auch deutsch. -
Emigration
Emigranten
ist das Verlassen des Heimatlandes auf Dauer. Die Emigranten oder Auswanderer verlassen ihre Heimat entweder freiwillig oder erzwungenermaßen aus wirtschaftlichen, religiösen oder politischen oder persönlichen Beweggründen. Es ist ein Menschenrecht. Artikel 13 der Allgemeinen Erklärung der Men-
Flughafen-
verfahren
Das "Flughafenverfahren" ist ein Schnellverfahren um Einreise oder Abschiebung von Flüchtlingen.
Asylentscheidungen werden gefällt, während der Ausländer sich auf dem Flughafengelände aufhält. Zahlreiche Vereine und Verbände haben aktuell gegen die Pläne zur Festsetzung von Asylsuchenden auf dem künftigen Großflughafen Berlin-
Das Flughafenverfahren wird an Flughäfen umgesetzt, in denen die Asylbewerber auf dem Flughafengelände untergebracht werden können. Möglich ist dies an den Flughäfen Berlin-
Flüchtlinge
Gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) sind Flüchtlinge Menschen, die aus der begründeten Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung ihr Heimatland verlassen mussten. Als Konventionsflüchtlinge werden Ausländer bezeichnet, die in Anwendung der Genfer Flüchtlingskonvention in Deutschland Abschiebungsschutz genießen, auch wenn sie keinen Anspruch auf Asyl nach Artikel 16a des Grundgesetzes haben.
Härtefall-
klausel
Ausländer, die um eine Aufenthaltserlaubis kämpfen, können sich an die Härtefallkommission wenden. Bei dringenden humanitären oder persönlichen Gründen kann das Gremium ein Härtefallersuchen an das Innenministerium richten. Dieses entscheidet dann darüber, ob die jeweilige Ausländerbehörde angewiesen wird, dem Antragsteller eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen.
Die Mitglieder der Kommission sind Vertreter der Kirchen, der kommunalen Landesverbände, der Wirtschaft sowie unabhängige Persönlichkeiten. Mit einer Zweidrittelmehrheit kann das Gremium ein Härtefallersuchen beschließen.
Illegale
Als Illegale werden jene Ausländer bezeichnet, die unerlaubt und ohne Kenntnis der zuständigen Behörden in ein Land eingereist sind. Zunehmend geschieht dies mit Hilfe von Schlepperbanden.
Immigration
Immigranten
Die Einwanderung (Immigration) in ein anderes Land, oft erzwungen durch politische, geschlechtsspezifische, religiöse und rassistische Diskriminierung und Verfolgung, Wirtschafts-
Inklusion
Hinter dem Begriff Inklusion steht die Idee, dass die „Anerkennung von menschlicher Vielfalt als Normalität“ als Zielvorstellung zu verfolgen sei. Sie ersetze die bisherige Vorstellung von Normalität, die davon ausgeht, dass als „normal“ zu bezeichnen sei, was auf die meisten zutrifft, was eine Gruppe von Menschen also homogen macht. Inklusion ist damit etwas anderes als Integration; denn sie geht davon aus, dass man grundsätzlich einer Gruppe zugehörig ist, und dass Unterschiede gerade eine erwünschte Vielfalt ausmachen.
Migration
Migranten
Immer mehr Menschen auf der ganzen Welt verlassen ihre Heimat, um ihren Lebensmittelpunkt an einen anderen Ort zu verlegen. Mehr als 150 Millionen Menschen weltweit leben als Migranten in einem Staat, der nicht ihre ursprüngliche Heimat ist. Dies entspricht etwa der doppelten Bevölkerungszahl der Bundesrepublik. In Deutschland blickt fast jeder fünfte Einwohner auf eine ausländische Herkunft zurück: Im Jahr 2008 hatten 19 Prozent der hier lebenden Menschen einen Migrationshintergrund.
Residenz-
pflicht
Als letztes Flächenland schafft Baden-
Xenophobie
Der Begriff Xenophobie setzt sich aus den griechischen Worten xénos mit der Bedeutung Fremder oder Gast und phóbos mit der Bedeutung Furcht zusammen -
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Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung
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Foto: by ©Dieter-